Sandra Schuberth
· 21.03.2023
Das Pendeln mit dem Fahrrad ist eine bequeme und umweltfreundliche Art, zur Arbeit zu kommen. Doch wie funktioniert die Fahrradmitnahme in Bus und Bahn? Wir geben Tipps, wie das Rad mit Bus und Bahn kombiniert werden kann und wann ein Fahrradticket notwendig ist.
Mit dem Rad geht es vielerorts zügig von der Wohnung zum Bahnhof. Dann kann eine größere Distanz mit der Bahn bewältigt werden und am Zielbahnhof geht es mit dem Rad weiter. Perfekt geeignet sind dafür Falträder, die sich durch raffinierte Faltmechanismen innerhalb weniger Sekunden sehr kompakt zusammenklappen lassen. Aber auch andere Fahrräder lassen sich in Bahn und Bus mitnehmen.
Für Pendlerinnen und Pendler, die ihr Fahrrad mitnehmen möchten, bieten Bus und Bahn viele Möglichkeiten. Mit etwas Planung kann das Fahrrad sicher und einfach mitgenommen werden – egal, ob im Nahverkehr oder im Fernverkehr. In einigen Bussen und Bahnen ist die Fahrradmitnahme sogar ohne zusätzliche Kosten möglich. Vor Fahrtantritt sollte man sich informieren, ob die Fahrradmitnahme erlaubt ist (zum Beispiel Sperrzeiten beachten) und ob ein Fahrradticket gekauft werden muss.
“Die Fahrradmitnahme ist in den Verkehrsverbünden unterschiedlich geregelt”, heißt es auf der Seite der Deutschen Bahn, die über Fahrradmitnahme im Nahverkehr informiert. Das macht es Reisenden nicht leicht. Pendlerinnen und Pendler, die täglich in den gleichen Verkehrsverbünden unterwegs sind, haben es da einfacher. Sie müssen sich einmal informieren und wissen dann Bescheid, wie die Mitnahme von Fahrrädern im Nahverkehr der Region geregelt ist. Trotzdem gibt es Hindernisse beim Pendeln mit Rad und Bahn. Hindernisse können sein:
Wie bereits erwähnt, kochen die Verkehrsverbünde der Bundesländer alle ihr eigenes Süppchen. In Bayern beispielsweise konnten bis Ende 2020 Fahrräder mit 20 Zoll Laufrädern generell kostenlos im Bayerischen Nahverkehr mitgenommen werden. Seit Ende 2022 gilt diese Regelung nicht mehr. Weiterhin kostenlos ist die Mitnahme von 20-Zoll-Fahrrädern nur in Zügen der BRB und in den Verkehrsverbünden MVV (München) und VGN (Nürnberg).
Ein Faltrad ist weniger sperrig und darf zusammengeklappt in allen Zügen der Deutschen Bahn kostenfrei als Handgepäck mitgenommen werden. Dafür ist keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung notwendig. So ist man stets gut vorbereitet für die erste und die letzte Meile des Weges. Zusätzlich entfallen Probleme wie das sichere Abstellen des Rades am Zielort.
Auch für Dienstreisen - aber auch für Urlaubsreisen - kann es sinnvoll sein, ein Fahrrad mitzunehmen. In vielen Fernverkehrszügen ist die Mitnahme eines Fahrrads grundsätzlich möglich. Ein verfügbarer Fahrradstellplatz sollte gerade in den Sommermonaten unbedingt rechtzeitig reserviert werden. Stellplätze sind oft Wochen im Voraus ausgebucht.
Ein Fahrradticket für den Fernverkehr inkl. Stellplatzreservierung gibt’s ab 9 Euro. Für Reisen innerhalb Deutschlands lässt sich das bequem per App oder auf der Website der Bahn buchen. Wer international reist, muss für die Buchung und Reservierung in ein DB Servicezentrum, eine DB Agentur oder kann dies telefonisch erledigen.
Achtung! Wenn ein Zug ausfällt oder aufgrund von Verspätung der Anschlusszug nicht erreicht wird und es sich dabei um einen Fernverkehrszug, also ICE oder IC handelt, dann wird die Weiterreise mitunter problematisch. Ist in Folgezügen kein Fahrradstellplatz mehr frei, ist die einzige Möglichkeit, weiterzufahren, auf Regionalzüge umzusteigen.
In der Vergangenheit konnte man auf der Website der Bahn folgendes lesen:
Demontierte und komplett verpackte handelsübliche Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrräder - letztere auch unverpackt - können mitgenommen werden, sofern diese unter oder über dem Sitz sicher verstaut werden können und andere Reisende nicht behindern oder verletzen oder den Wagen beschädigen.
Mittlerweile ist dieser Text nirgends mehr zu finden. Ob die Regelung noch gilt, hängt wohl vom Reiseaufkommen, Gepäckmengen und Zugpersonal ab.
In einigen Verkehrsverbünden ist es erlaubt, ein Fahrrad im Bus mitzunehmen. Voraussetzung: Es ist ausreichend Platz vorhanden.
Mit der Einführung des Deutschland Tickets, die für Anfang Mai 2023 geplant ist, ändert sich prinzipiell nichts an der Regelung zur Fahrradmitnahme in Bus und Bahn. Auch bisher galt, ist der Zug voll, ist er voll und man wird nicht mitgenommen. Dann heißt es: warten auf den nächsten. Wenn das Reise- und Pendelaufkommen mit dem 49 Euro Ticket steigt, kann es vermehrt zu vollen Zügen und Bussen kommen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Menschen, die mit Rädern unterwegs sind, mitunter einmal mehr auf dem Bahnsteig stehen bleiben müssen. Vielleicht ist es schlau, anfangs zu Fuß zur Bahn zu gehen oder das Rad am Bahnhof abzustellen und die Situation zu beobachten.
Eine weitere Möglichkeit ist, das Rad am Bahnhof oder an der Bushaltestelle zu parken. Ideal ist, wenn es dort Möglichkeiten gibt, das Rad anzuschließen. Immer öfter gibt es sogar überdachte Fahrradstellplätze. Wichtig ist natürlich, das Rad entsprechend zu sichern. Leider ist auch das beste Fahrradschloss keine Garantie, dass das Rad nicht doch in die Fänge von Langfingern gerät.
Last but not least besteht in vielen Städten auch die Möglichkeit, Bikesharing-Angebote wie Nextbike zu nutzen. Es gibt Monatsbeiträge und mitunter Sonderkonditionen für Personen mit ÖPNV-Abo.
Mit entsprechenden Vorbereitungen klappt das Pendeln mit Fahrrad, Bus und Bahn. Die wichtigsten Punkte für die Fahrradmitnahme im ÖPNV im Überblick:
Viel Spaß beim Pendeln!