Fahrrad LeasingIn neun Schritten zum Dienstrad

Armin Herb

 · 10.12.2018

Fahrrad Leasing: In neun Schritten zum DienstradFoto: Georg Grieshaber
In neun Schritten zum Dienstrad

Unser Leitfaden erklärt, wie Sie zu Ihrem Dienstrad kommen:

So funktioniert Dienstrad-Leasing

Schritt 1:

Beim Personalbüro die Möglichkeiten des Fahrrad-Leasings mit Gehaltsumwandlung anfragen.

Schritt 2:

Das Unternehmen schließt dann mit einem Fahrrad-Leasinganbieter einen Rahmenvertrag über 36 Monate ab. Die Leasingfirma übernimmt die Dienstrad-Organisation von der Bestellung bis hin zum Wartungs- und Reparatur-Service.

Schritt 3:

Große Leasinganbieter wie Eurorad.de bieten nicht nur eine umfassende Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes, sondern zusätzlich ein dichtes Netz von Fahrradhändlern und -werkstätten, wo man sein Dienstrad abholen und warten lassen kann.


Anbieter von Bike-Leasing:

  • Eurorad Deutschland
  • JobRad
  • MeinDienstrad
  • Businessbike Leasing
  • Lease a bike

Schritt 4:

Der Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag ab, der die private Radnutzung erlaubt.

Schritt 5:

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstrad zur privaten Nutzung überlassen und dafür die Kosten tragen, dann können sie die Anschaffungskosten oder Leasingraten als ­Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

Schritt 6:

Wenn Unternehmen die Leasingkosten nicht übernehmen, kann der Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung wählen, d. h. die Leasingrate inklusive Versicherung wird vom Gehalt abgezogen. Er spart dabei Steuern und Sozialabgaben.

Schritt 7:

Arbeitnehmer müssen für die private Nutzung eines Dienstfahrrades monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Vorteil Fahrrad: Beim Dienstrad wird für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle im Gegensatz zum Dienstauto kein Aufschlag von 0,03 Prozent pro Kilometer berechnet. Dies gilt nicht für S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren und per Definition in Deutschland nicht als Fahrrad gelten.

Schritt 8:

Für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle darf der Dienstradler für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer als Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.

Schritt 9:

Nach Ablauf des Vertrages kann man das Fahrrad oder E-Bike zu rund 15 bis 20 Prozent des ursprünglichen Listenpreises kaufen.