Armin Herb
· 10.12.2018
Unser Leitfaden erklärt, wie Sie zu Ihrem Dienstrad kommen:
Beim Personalbüro die Möglichkeiten des Fahrrad-Leasings mit Gehaltsumwandlung anfragen.
Das Unternehmen schließt dann mit einem Fahrrad-Leasinganbieter einen Rahmenvertrag über 36 Monate ab. Die Leasingfirma übernimmt die Dienstrad-Organisation von der Bestellung bis hin zum Wartungs- und Reparatur-Service.
Große Leasinganbieter wie Eurorad.de bieten nicht nur eine umfassende Auswahl an Fahrrädern und E-Bikes, sondern zusätzlich ein dichtes Netz von Fahrradhändlern und -werkstätten, wo man sein Dienstrad abholen und warten lassen kann.
Der Arbeitgeber schließt mit dem Arbeitnehmer einen Überlassungsvertrag ab, der die private Radnutzung erlaubt.
Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ein Dienstrad zur privaten Nutzung überlassen und dafür die Kosten tragen, dann können sie die Anschaffungskosten oder Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.
Wenn Unternehmen die Leasingkosten nicht übernehmen, kann der Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung wählen, d. h. die Leasingrate inklusive Versicherung wird vom Gehalt abgezogen. Er spart dabei Steuern und Sozialabgaben.
Arbeitnehmer müssen für die private Nutzung eines Dienstfahrrades monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Vorteil Fahrrad: Beim Dienstrad wird für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle im Gegensatz zum Dienstauto kein Aufschlag von 0,03 Prozent pro Kilometer berechnet. Dies gilt nicht für S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren und per Definition in Deutschland nicht als Fahrrad gelten.
Für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle darf der Dienstradler für jeden Arbeitstag 30 Cent pro Kilometer als Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.
Nach Ablauf des Vertrages kann man das Fahrrad oder E-Bike zu rund 15 bis 20 Prozent des ursprünglichen Listenpreises kaufen.