Dienstrad-LeasingDas Firmenrad wird immer gefragter

MYBIKE Online

 · 14.09.2022

Dienstrad-Leasing: Das Firmenrad wird immer gefragter

Das neue E-Bike, Mountainbike oder Lastenfahrrad gesponsert durch den Arbeitgeber? Das wird mit Dienstrad-Leasing möglich. Über den klassischen Firmenwagen hinaus, bieten immer mehr deutsche Unternehmen ihren Mitarbeitenden neue alternative Mobilitätslösungen.

Während noch bis vor Kurzem der klassische Dienstwagen als Statussymbol galt, wird die sportliche und nachhaltige Alternative “Dienstrad-Leasing” immer gefragter. Durch das steigende Umweltbewusstsein, den zunehmenden Verkehr in deutschen Innenstädten sowie den höheren Stellenwert der Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden gewinnt das dienstlich genutzte Zweirad an Beliebtheit. Laut des aktuellen Mobility-Observatory-Fuhrparkbarometers – einer repräsentativen Studie des Mobilitätsdienstleisters Arval – bietet bereits die Hälfte der befragten deutschen Unternehmen Bikesharing/-leasing an oder plant die Einführung in den kommenden drei Jahren. Besonders interessant werden Diensträder für Mitarbeitende in stark besiedelten Umgebungen wie Innenstädten. Das Zweirad bietet dabei eine entspannte Art der Mobilität, frei von Stress durch zeitraubende Staus in der Rushhour und lange Parkplatzsuchen. Ein umfassender Rundumschutz, der Services wie Wartungsverträge und Diebstahlversicherungen in der Leasingrate beinhaltet, und die unbegrenzte Privatnutzung zählen ebenfalls zu den ausschlaggebenden Gründen für die Entscheidung zum Dienstrad.

Wie funktioniert Dienstrad-Leasing?

Ob Trekkingrad, Sportrad oder E-Bike – im ersten Schritt wählt der Mitarbeitende sein Wunschfahrrad aus, wobei einzelne Ausstattungsmerkmale individuell mit dem Arbeitgeber zu verhandeln sind. Das Dienstrad wird dem Mitarbeitenden genau wie ein Dienstwagen über einen bestimmten Zeitraum für die Nutzung zur Verfügung gestellt, wobei das Dienstrad sowohl für dienstliche als auch für private Zwecke genutzt werden kann. Der Unterscheid zum Firmenwagen: Unternehmen können jedem ihrer Mitarbeitenden ein Firmenfahrrad anbieten. Die Laufzeit beträgt dabei 36 Monate. Grundsätzlich sind die Art des Rades und die Nutzung des Fahrrads vor allem von den vertraglichen Vereinbarungen des Arbeitgebenden abhängig.

„Die vorteilhafte Gehaltsumwandlung und der umfassende Rundum-Schutz machen das Konzept des Dienstrades in Form des E-Bike- und Fahrrad-Leasings für jeden Arbeitnehmenden interessant. Beim Dienstrad-Leasing handelt es sich um eine der gesündesten und umweltfreundlichsten Mobilitätsoptionen. Unternehmen fördern somit die Zufriedenheit und steigern gleichzeitig ihr Image“, erklärt Eva Rothe von Mobilitätsdienstleister Arval.

Das Firmenfahrrad wird immer gefragter: Als Arbeitnehmer kommt man kaum günstiger an ein gutes Fahrrad.Foto: JobRad_2020
Das Firmenfahrrad wird immer gefragter: Als Arbeitnehmer kommt man kaum günstiger an ein gutes Fahrrad.

Warum sich Dienstrad-Leasing lohnt

Besonders attraktiv wird Dienstrad-Leasing durch die vorteilhafte Gehaltsumwandlung. Die Leasingrate wird dabei direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmenden abgezogen. So kann der Arbeitnehmende sich bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf sparen. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dies arbeitsrechtlich erlaubt ist. Die Leasingkosten sind dabei abhängig von dem Wert des ausgewählten Fahrrads und weiteren Kosten für zusätzliche Leistungen wie Versicherungen, Reparaturen, Wartungen oder weitere Services. Daraus ergibt sich ein bestimmter Ratenbeitrag, der monatlich automatisch vom Bruttogehalt des Mitarbeitenden abgezogen wird und etwa zwischen 30 und 100 Euro liegt – je nach Modell kann er jedoch auch deutlich höher liegen.

TIPP: Die Kaufoption für den Arbeitnehmer sollte im Leasingvertrag immer ausgeschlossen werden. Grund dafür ist, dass das Finanzamt ansonsten den Mitarbeitenden statt des Arbeitgebers als wirtschaftlichen Leasingnehmer betrachten kann, wodurch eine Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen droht. Nichtsdestotrotz kann der Nutzer das Rad nach Ablauf der Leasingdauer zu einem günstigen Preis erwerben – er hat nur keinen vertraglichen Anspruch auf die Übernahmemöglichkeit.

Steuern und private Nutzung

Das Dienstrad bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern der Arbeitgebende das Fahrrad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt sowie die Kosten vollständig übernimmt. Das Angebot eines Firmenfahrrads eignet sich daher sehr gut als Alternative zur Gehaltserhöhung. Seit 2012 gilt das Dienstrad steuerlich gesehen als gleichwertige Alternative zum Firmenwagen. Möchte der Mitarbeitende das Firmenfahrrad auch privat nutzen, so gilt seit Januar 2020 die 1-Prozent-Regelung. Das bedeutet, dass ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Für Fahrräder und E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren und zwischen 2019 und 2021 angeschafft wurden, gilt jedoch eine Ausnahme: Diese Zweiräder sind lediglich mit 0,25 Prozent des Listenpreises zu versteuern. Auch die volle Pendlerpauschale kann bei einem Dienstrad geltend gemacht werden. So können Mitarbeitende 30 Cent pro Kilometer Entfernung in ihrer Steuererklärung absetzen.

Rundum sorglos radeln dank umfangreicher Servicepakete

Diebstahl, Unfall, Instandhaltung – all das sind Themen, über die sich Mitarbeitende keine Gedanken machen müssen. So ist das Dienstrad im abgeschlossenen Zustand während der gesamten Leasinglaufzeit 24 Stunden am Tag zum Neuwert versichert. In den meisten Fällen umfasst der Schadenschutz sogar noch weitere Absicherungen wie Diebstahl und Totalverlust, Bedienungsfehler oder einfache Fahrlässigkeit, Unfälle oder Vandalismus sowie Schäden am Motor oder Akku. Darüber hinaus ist es möglich, das dienstlich genutzte Fahrrad auch in regelmäßigen Abständen warten zu lassen. Die Höhe der abgesicherten Instandhaltungskosten ist je nach individuellem Bedarf zu ermitteln und hinzu zubuchen.

Neben dem Weg ins Büro kann man das Firmenrad auch für private Zwecke nutzen.Foto: Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG
Neben dem Weg ins Büro kann man das Firmenrad auch für private Zwecke nutzen.

In nur wenigen Schritten zum Wunsch-Dienstrad

Der Bestellprozess ist in den meisten Fällen sehr unkompliziert. Die Mitarbeitenden registrieren sich im ersten Schritt üblicherweise über einen Link oder die jeweilige Firmenwebsite für das Dienstrad-Leasing. Nachdem die Berechtigung durch den Arbeitgeber geprüft wurde, erhalten die Mitarbeitenden einen Bestellcode, mit dem sie ihr persönliches Wunschfahrrad bei einem der über 2.000 Fachhändler auswählen können. Anschließend ist ein Überlassungsvertrag als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, bevor der Mitarbeitende sein Dienstrad beim Fachhändler abholen kann. In der Regel wurde der Leasingvertrag durch die Berechtigungsprüfung bereits vorab freigegeben, alternativ ist auch eine gesonderte Freigabe des Leasingvertrags nach Unterzeichnung des Überlassungsvertrags möglich.

Dienstrad-Leasing: Die nachhaltige und gesunde Alternative zum Dienstwagen

Generell hat jeder Arbeitgebende die Möglichkeit, seinen Mitarbeitenden ein Dienstrad anzubieten. Immer mehr Unternehmen haben die Vorteile der alternativen Mobilitätslösung bereits erkannt. Für den Fall, dass der eigene Arbeitgebende noch kein Firmenfahrrad anbietet, lohnt es sich, nachzufragen, da viele dem Dienstfahrrad gegenüber sehr aufgeschlossen sind. Auf Arbeitnehmerseite trägt das erweiterte Mobilitätsangebot zu einem verbesserten Image sowie einer gesünderen Belegschaft bei. Dank der vorteilhaften Gehaltsumwandlung ist das Firmenfahrrad für Mitarbeitende eine oft kostengünstige Möglichkeit, ein hochwertiges Fahrrad zu erwerben. Hinzu kommt, dass das Dienstrad unbegrenzt auch für private Zwecke genutzt werden kann.

Dienstrad-Leasing fördert die Gesundheit der Mitarbeiter und macht Unternehmen als Arbeitgeber attraktiv.Foto: bikeleasing.de
Dienstrad-Leasing fördert die Gesundheit der Mitarbeiter und macht Unternehmen als Arbeitgeber attraktiv.

Die bedeutendsten Dienstrad-Leasing-Anbieter und ihre Leistungen

JOBRAD, www.jobrad.org
Fahrrad-Mindestwert: 749 Euro
Höchstwert: 11.900 Euro oder Festlegung durch Arbeitgeber
Fachhändler: über 6.000

EURORAD, www.eurorad.de
Fahrrad-Mindestwert: keiner
Höchstwert: 12.000 Euro oder Festlegung durch Arbeitgeber
Fachhändler: über 4.000, davon über 1.000 ZEG-Partner

MEIN DIENSTRAD, www.mein-dienstrad.de
Fahrrad-Mindestwert: 595 Euro
Höchstwert: keiner (ab 10.000 Euro besondere Versicherungsprämien)
Fachhändler: ca. 4.500

LEASE A BIKE, www.lease-a-bike.de
Fahrrad-Mindestwert: 499 Euro
Höchstwert: keiner bzw. Festlegung durch Arbeitgeber
Fachhändler: über 5.000

BIKELEASING, bikeleasing.de
Fahrrad-Mindestwert: 649 Euro inkl. Schloss und fest verbundenem Zubehör
Höchstwert: 15.000 Euro
Fachhändler: über 5.000

BUSINESSBIKE, businessbike.de
Fahrrad-Mindestwert: 499 Euro
Höchstwert: 15.000 Euro
Fachhändler: über 5.000

Wichtig zu wissen:

  • Die Anbieter haben unterschiedliche Händler, mit denen sie zusammenarbeiten. Dies kann die Fahrradauswahl beeinflussen.
  • Die monatlichen Leasingraten der Anbieter liegen in der Regel nicht weit auseinander.
  • Zum Teil erhebliche Unterschiede gibt es bei den Versicherungs- und Service-Leistungen. Hier lohnt ein Vergleich! Vor allem sollte man bei den Konditionen auf Deckelung und Selbstbehalt achten.
  • Auch bei den inkludierten Leistungen für eine Mobilitätsgarantie zeigen sich merkliche Unterschiede.
  • Arbeitgeber sollten bei der Auswahl ihres Leasingpartners auf Angebote inklusive UVV-Prüfung/Wartung (Unfallverhütungsvorschriften) achten.