Delius Klasing
· 16.04.2020
Gestern hat die Bundesregierung entschieden, die Corona-Maßnahmen ab 20. April zu lockern: Fahrradläden und Bike-Shops dürfen deutschlandweit wieder öffnen – in Bayern erst ab 27. April.
In den vergangenen Wochen durften die meisten deutschen Fahrradläden und Bike-Shops nur einen Reparatur-Service anbieten oder telefonisch beraten. Lediglich in den drei Bundesländern Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern war auch der stationäre Fahrradverkauf während der verschärften Corona-Maßnahmen erlaubt.
Das ändert sich nun. Zwar verlängert die Bundesregierung in Abstimmung mit den Bundesländern die bestehenden Kontaktbeschränkungen bis mindestens zum 3. Mai. Doch dafür dürfen ab Montag, den 20. April Geschäfte bis zu einer Größe von maximal 800 Quadratmetern wieder öffnen. Für Fahrradläden und Bike-Shops gilt die Einschränkung mit der Ladengröße allerdings nicht. Dazu heißt es in der Erklärung der Bundesregierung:
„Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern, unabhängig von der Verkaufsfläche Auto- und Fahrradgeschäfte sowie Buchhandlungen, können wieder öffnen. Dabei müssen sie jedoch Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.“
Von dieser Regelung profitieren also nicht nur kleinere Fahrradläden, sondern auch große Geschäfte sowie Filialen von überregionalen Händlern wie Stadler oder Fahrrad XXL.
Bayerische Geschäfte allerdings öffnen „etwas zeitversetzt“. Als Begründung nannte Ministerpräsident Markus Söder heute Mittag in einer Pressekonferenz:
„Wir bekommen das Virus durch schnelles Reagieren langsam unter Kontrolle. Es gibt aber keinen Anlass zu Entwarnung. Bayern geht bei allen Erleichterungen behutsam und immer mit Schutzmaßnahmen wie Maskengebot vor. Wir beobachten die Infektionszahlen und wägen immer wieder neu ab.“
Deshalb öffnen ab Montag, den 20. April erst einmal Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien. Eine Woche später, am 27. April, folgen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen (egal welcher Größe) sowie weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm. Folgende Auflagen sind dabei einzuhalten: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss.
Mehr Informationen zur bayerischen Corona-Strategie gibt es hier.