Abgelehnt – Kennzeichenpflicht für E-Bikes bis 25 km/h

MYBIKE Online

 · 07.07.2021

Abgelehnt – Kennzeichenpflicht für E-Bikes bis 25 km/hFoto: GDV
Abgelehnt – Kennzeichenpflicht für E-Bikes bis 25 km/h

Im Rahmen der Revision der Kennzeichenpflicht für Kraftfahrzeuge stand eine Ausweitung auf alle E-Bikes zur Diskussion. Dieser Vorschlag ist nun vom Tisch.

Die Kfz-Versicherungsrichtlinie (MID) schreibt vor, dass alle Kraftfahrzeuge in der EU über eine obligatorische Haftpflichtversicherung verfügen müssen. Die MID will damit sicherstellen, dass diese Fahrzeuge im Versicherungsfall EU-weit gedeckt sind.

Schon zu Beginn des Jahres 2019 lag in Brüssel ein Vorschlag der EU-Kommission auf dem Tisch, die Versicherungspflicht von den schnellen E-Bikes auf alle Velos mit elektrischem Hilfsmotor auszuweiten. Es stand zur Diskussion, ob man E-Bikes bis 25 km/h ebenfalls als Kraftfahrzeuge definieren sollte. Gegen diesen Vorstoß, der den E-Bike-Boom vermutlich schnell beendet hätte, richteten sich die European Cycling Federation (ECF) sowie die Vereinigung der europäischen Veloindustrie (Conebi). Dank ihrem Lobbying konnte das EU-Parlament den Vorschlag der EU-Kommission abblocken.

2021 kam die Idee der erweiterten Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für alle E-Bikes erneut auf den Tisch – und zwar im Rahmen von Verhandlungen, die eine Harmonisierung der Regeln für Kfz-Versicherungen vorsahen. Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) stellte sich jedoch unmissverständlich gegen dieses Ansinnen – und setzte sich damit durch: Eine Überregulierung des E-Bike-Markts müsse aus wirtschaftlichen wie verkehrspolitischen Gründen vermieden werden, so die Begründung.