In ganz Deutschland gelten ab Montag, den 2. November 2020 wieder verschärfte Corona-Regeln. Anders als beim ersten Lockdown im Frühjahr, sind die Ausgangsbeschränkungen allerdings nicht ganz so strikt. Zudem wurden die Maßnahmen gemeinsam von der Bundesregierung und den Länderchefs beschlossen und gelten einheitlich und deutschlandweit. Das war beim ersten Lockdown im Frühjahr noch anders. Damals galten in vielen Bundesländern unterschiedliche Regeln, beispielsweise was den Sport oder das Radfahren im Freien betraf. Wir klären auf, was Radfahrer während des zweiten Corona-Lockdowns im November beachten müssen:
Einzelfahrten erlaubt
Zuerst die gute Nachricht: Das Radfahren als Individual-Sportart bleibt erlaubt! Allerdings nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt. Die Fahrt zum Einkaufen, zu Schule/ Kindergarten oder zum Supermarkt, eine kleine Feierabendtour oder Runde durch den Wald sind also weiterhin möglich – sogar mit dem besten Kumpel. Nur Gruppenausfahrten sind im November nicht möglich.
Diese Regeln gelten für Fahrradläden
Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter strengen Hygieneauflagen geöffnet. Als Faustregel gilt: ein Kunde je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche. Doch darauf sollten die meisten Radläden mittlerweile eingestellt sein. Nach wie vor muss man allerdings im Service meist mit längeren Wartezeiten als üblich zu dieser Jahreszeit rechnen. Vor allem die Ersatzteilversorgung macht vielen Händlern Probleme.
Private Radreisen
Auf private Reisen, Besuche von Verwandten und überregionale Tagesausflüge soll man verzichten. Damit sind auch Wochenend-Trips ins nächstgelegene Mittelgebirge oder zu Freunden gemeint. Hotels und Pensionen dürfen nur noch Übernachtungsgäste mit beruflichem Hintergrund beherbergen, jedoch keine Touristen.

Mancherorts gilt die Maskenpflicht sogar für Radfahrer.
Das gilt für den Radsport
Veranstaltungen, darunter Hobby-Rennen, sind untersagt. Profisport-Veranstaltungen dürften nur ohne Zuschauer – wie die Deutsche Meisterschaft der Mountainbiker am vergangenen Wochenende – stattfinden. Doch die Rennsaison 2020 ist sowieso so gut wie vorbei.
Alle genannten Maßnahmen sollen bis Ende November gelten. Mitte November wird ein Zwischenfazit gezogen und es kann sein, dass gewisse Maßnahmen gelockert oder sogar verschärft werden. Die Einhaltung der verschärften Corona-Regeln soll flächendeckend verstärkt kontrolliert werden.
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