Helmpflicht auf Radreisen in Europa

Angelika Urbach

 · 12.04.2015

Helmpflicht auf Radreisen in EuropaFoto: Daniel Simon
Helmpflicht auf Radreisen in Europa

In Deutschland und vielen Nachbarländern dürfen Radfahrer ohne Helm pedalieren. Doch es gibt Ausnahmen. Diese speziellen Regeln sollten Radtouristen kennen:

Die Regelungen im europäischen Ausland:

Spanien: In dem sonnigen Land ist der Fahrradhelm außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht. Doch der Gesetzgeber nimmt Rücksicht auf Touristen und Einheimische: Bei langen Steigungen und hohen Temperaturen dürfen Radfahrer ihren Helm abnehmen.

Finnland: Im Land der Elche und Rentiere müssen Radfahrer grundsätzlich einen Helm tragen.

Slowakei: Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Helmpflicht für Radfahrer.

Malta: Auf der Sonneninsel Malta gilt Helmpflicht für alle Radfahrer. Darüber hinaus sind Radfahrer dazu verpflichtet, bei schlechten Sichtverhältnissen reflektierende Elemente zu tragen (siehe unten).

Österreich: Beim Fahrradurlaub mit der ganzen Familie ist Achtung geboten: Seit 2011 stehen Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren unter Helmpflicht – Erwachsene jedoch nicht.

Für Familien gilt:

Schweden, Slowenien: Kinder unter 15 Jahren benötigen einen Helm.

Estland, Kroatien: Kinder unter 16 Jahren unterliegen der Helmpflicht.

Tschechien, Litauen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen einen Helm.

Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit!

In Frankreich, Italien, Litauen, Malta, Slowenien, Spanien und Ungarn müssen Radfahrer bei schlechten Sichtverhältnissen – und mancherorts generell bei Nacht – reflektierende Kleidung oder Warnwesten tragen.

Bußgelder für Fahrradfahrer im Überblick:

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hat das Ratgeberportal www.bussgeld-info.de ins Leben gerufen.
Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Bußgelder für Fahrradfahrer.
Hier geht es zum Ratgeber: www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fahrrad/.