Angelika Urbach
· 12.04.2015
In Deutschland und vielen Nachbarländern dürfen Radfahrer ohne Helm pedalieren. Doch es gibt Ausnahmen. Diese speziellen Regeln sollten Radtouristen kennen:
Spanien: In dem sonnigen Land ist der Fahrradhelm außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht. Doch der Gesetzgeber nimmt Rücksicht auf Touristen und Einheimische: Bei langen Steigungen und hohen Temperaturen dürfen Radfahrer ihren Helm abnehmen.
Finnland: Im Land der Elche und Rentiere müssen Radfahrer grundsätzlich einen Helm tragen.
Slowakei: Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Helmpflicht für Radfahrer.
Malta: Auf der Sonneninsel Malta gilt Helmpflicht für alle Radfahrer. Darüber hinaus sind Radfahrer dazu verpflichtet, bei schlechten Sichtverhältnissen reflektierende Elemente zu tragen (siehe unten).
Österreich: Beim Fahrradurlaub mit der ganzen Familie ist Achtung geboten: Seit 2011 stehen Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren unter Helmpflicht – Erwachsene jedoch nicht.
Schweden, Slowenien: Kinder unter 15 Jahren benötigen einen Helm.
Estland, Kroatien: Kinder unter 16 Jahren unterliegen der Helmpflicht.
Tschechien, Litauen: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen einen Helm.
In Frankreich, Italien, Litauen, Malta, Slowenien, Spanien und Ungarn müssen Radfahrer bei schlechten Sichtverhältnissen – und mancherorts generell bei Nacht – reflektierende Kleidung oder Warnwesten tragen.
Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hat das Ratgeberportal www.bussgeld-info.de ins Leben gerufen.
Hier finden interessierte Bürgerinnen und Bürger alle wichtigen Informationen über die verschiedenen Bußgelder für Fahrradfahrer.
Hier geht es zum Ratgeber: www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fahrrad/.