Der Fahrradscheinwerfer soll die Fahrbahn gut ausleuchten ohne dabei den Gegenverkehr zu blenden. Wir zeigen wie Sie den Scheinwerfer richtig einstellen.
Die korrekte Einstellung des Scheinwerfers ist verantwortlich dafür, dass man als Radler gut sieht – und Entgegenkommende eben auch. Eine Kombination aus Grundeinstellung in der Werkstatt und Feinjustage auf dunkler Straße ist die beste Methode, seine Frontleuchte zu optimaler Wirkung zu bringen.
Die aktuelle STVZO § 67, Absatz 3, definiert die Rechtsgrundlage so: „Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.“
Wichtig ist, dass nur zugelassene Scheinwerfer mit Prüfzeichen, der „K-Nummer“, montiert werden. Diese Scheinwerfer haben eine definierte, waagerecht verlaufende Hell-Dunkel-Grenze im oberen Rand ihres Leuchtfelds, um Blendschutz zu gewährleisten.
Die Schwierigkeit bei Dynamo-Scheinwerfern besteht darin, dass man die Justage nur mit Fahrlicht durchführen kann – meist ist das Standlicht, das nach einigen Hundert Metern Fahrstrecke aus einem Kondensator gespeist wird, dazu nicht stark genug. Doch das hängt auch vom jeweiligen Modell ab.
Um Fahrlicht zu erzeugen, muss das Vorderrad mit Nabendynamo bei waagerecht ausgerichtetem Fahrrad frei drehbar sein. Deshalb ist die einfachste Lösung, sein Rad im Montageständer waagerecht (A) einzuspannen und in zwei Meter Entfernung zu einer Wand zu positionieren.
Im zweiten Schritt geht es um den Praxis-Check: Bei Nacht soll die Hell-Dunkel-Grenze gerade noch sichtbar, doch maximal weit vor dem Nachtradler auf die Fahrbahn treffen. Die seitliche Ausleuchtung soll symmetrisch zur Mitte sein.
Die Leistung von Nabendynamos steigt bei hoher Fahrgeschwindigkeit. Deshalb liegt die größte Helligkeit der Scheinwerfer im Geschwindigkeitsbereich zwischen 25 und 30 km/h. Laut STVZO muss jedoch bereits ab etwa 16 km/h gutes Fahrlicht herrschen.